Der Zahlungsplan bleibt wie vertraglich vereinbart bestehen. Auch im Falle einer langsameren oder schnelleren Bearbeitung der Lehr- und Prüfungsteile ist weiterhin alle drei Monate eine Ratenzahlung fällig.
Der Zahlungsplan bleibt wie vertraglich vereinbart bestehen. Auch im Falle einer langsameren oder schnelleren Bearbeitung der Lehr- und Prüfungsteile ist weiterhin alle drei Monate eine Ratenzahlung fällig.