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Ist eine Anrechnung von Studienleistungen oder vorherigen Prüfungsleistungen möglich?

Vor über 4 Monaten aktualisiert

Nein. Wir können keine Anrechnung von Studienleistungen oder vorherigen Prüfungsleistungen anderer Weiterbildungsanbieter vornehmen.

Es besteht für unsere eigenen Teilnehmenden und Absolventen die Möglichkeit, direkt im Anschluss an ihre Weiterbildung oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Aufbaulehrgang zur Pflegedienstleitung oder Einrichtungsleitung zu ergänzen. In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der Prüfungsleistungen, die bei CURASTEP erbracht wurden.

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