Zum Hauptinhalt springen

Kann mein Arbeitgebender die Kosten für den Fernlehrgang direkt übernehmen?

Vor über 11 Monaten aktualisiert

Ja. Arbeitgebende können die Kosten deiner Weiterbildung übernehmen und direkter Rechnungsempfänger sein. Wir möchten dadurch eine grundsätzlich steuer- und abgabenfreie Förderung der Weiterbildungsmaßnahme durch Arbeitgebende ermöglichen.

Hierzu nutzen wir unsere Kostenübernahmeerklärung. Diese sollte möglichst vor Beginn des Fernlehrgangs unterzeichnet werden.

Hat dies deine Frage beantwortet?