Ja. Arbeitgebende können die Kosten deiner Weiterbildung übernehmen und direkter Rechnungsempfänger sein. Wir möchten dadurch eine grundsätzlich steuer- und abgabenfreie Förderung der Weiterbildungsmaßnahme durch Arbeitgebende ermöglichen.
Hierzu nutzen wir unsere Kostenübernahmeerklärung. Diese sollte möglichst vor Beginn des Fernlehrgangs unterzeichnet werden.