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Kann mein Arbeitgebender die Kosten für den Fernlehrgang direkt übernehmen?

Ja. Arbeitgebende können die Kosten deiner Weiterbildung übernehmen und direkter Rechnungsempfänger sein. Wir möchten dadurch eine grundsätzlich steuer- und abgabenfreie Förderung der Weiterbildungsmaßnahme durch Arbeitgebende ermöglichen.

Hierzu nutzen wir unsere Kostenübernahmeerklärung. Diese sollte möglichst vor Beginn des Fernlehrgangs unterzeichnet werden.

Hat dies deine Frage beantwortet?