Ja. CURASTEP ist eine staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung gemäß § 55 Abs. 2 AVPfleWoqG.
Staatlich anerkannte Weiterbildungsabschlüsse werden von den Bundesländern untereinander grundsätzlich als gleichwertig anerkannt, sodass du in jedem Bundesland in der erreichten Position beruflich tätig sein kannst.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass das alleinige Absolvieren eines Fernlehrgangs nur zur Ausübung einer leitenden Tätigkeit entsprechend des jeweiligen Abschlusses bzw. der jeweiligen von CURASTEP vergebenen Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, wenn die bundes- und landesrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere abgeschlossene Berufsausbildung, persönliche Eignung und Berufserfahrung, erfüllt sind.