Nein. Die Abgabefrist von drei Monaten ist auskömmlich für die Bearbeitung der Aufgabenstellung berechnet und von allen Teilnehmenden einzuhalten. Es handelt sich um eine verbindliche Prüfungsfrist.
Kann die Abgabefrist für die Projektarbeit verlängert werden?
Vor über 4 Monaten aktualisiert