Nein. Es handelt sich um einen verbindlichen Prüfungstermin, der nicht verschoben werden kann. Zu diesem Termin sind Prüfer:innen geladen, die sich mit deiner Projektarbeit auseinandergesetzt und auf dein Abschlusskolloquium vorbereitet haben. Wenn du diesen Termin nicht wahrnimmst, liegt ein Fehlversuch vor.
Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn für den Prüfungstag eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit ausgestellt und uns diese rechtzeitig vorgelegt wird. Bitte beachte, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) nicht ausreichend ist.
