Nein. Es handelt sich um einen verbindlichen Prüfungstermin, der nicht verschoben werden kann. Wenn du diesen Termin nicht wahrnimmst, liegt ein Fehlversuch vor.
Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn für den Prüfungstag eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit ausgestellt und uns diese rechtzeitig vorgelegt wird.