Eine Ersatzurkunde wird nur dann erstellt, wenn die Originalurkunde verloren, zerstört oder unbrauchbar geworden ist – also wenn du sie nicht mehr vorlegen kannst, und ein berechtigtes Interesse an einer neuen Ausfertigung besteht.
Die rechtlichen Anforderungen für das Ausstellen einer Ersatzurkunde (Zweitschrift) sind hoch. Damit wir entscheiden können, ob die Voraussetzungen für eine erneute Ausstellung vorliegen, benötigen wir nähere Informationen zum Verlust deines Zertifikats bzw. deiner Urkunde. Bitte schildere uns genau, wie es zum Verlust gekommen ist.
