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Warum empfiehlt CURASTEP mindestens ein Jahr Berufserfahrung für die Weiterbildung?

Vor über 4 Monaten aktualisiert

Für den Start der Weiterbildung ist Berufserfahrung als Pflegefachkraft nicht erforderlich. Das bedeutet, dass der Abschluss zur Pflegefachkraft für deine Anmeldung bei uns ausreicht. CURASTEP prüft deine Berufserfahrung nicht.

Beachte: Für die Anerkennung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 Absatz 3 SGB XI bzw. Pflegedienstleitung ist eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Zur Berechnung der Berufserfahrung haben wir einen Blogartikel veröffentlich.

Das bedeutet, dass du nach dem Abschluss deiner Weiterbildung zwei Jahre Berufserfahrung brauchst, um z.B. als Pflegedienstleitung arbeiten zu dürfen.

Da unsere Weiterbildungen berufsbegleitend absolviert werden, kannst du während deiner Weiterbildung die erforderliche Berufserfahrung sammeln.

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