Unser Weiterbildungsabschluss zur Wohnbereichsleitung ist zugleich eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen nach § 71 Abs. 3 SGB XI (verantwortliche Pflegefachkraft) mit über 460 Stunden.
Mehrere Bundesländer bejahen die fachliche Eignung einer Pflegedienstleitung, wenn sie die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 SGB zur Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt:
Ausbildung zur Pflegefachkraft +
460 Stunden Weiterbildungsmaßnahme +
zwei Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
Somit kann eine Wohnbereichsleitung bzw. verantwortliche Pflegefachkraft häufig auch als Pflegedienstleitung arbeiten.
Einzelheiten dazu regeln die Vorgaben in den Qualitäts- und Personalverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
