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Kann ich mit dem Abschluss zur Wohnbereichsleitung auch als Pflegedienstleitung arbeiten?

Diese Woche aktualisiert

Unser Weiterbildungsabschluss zur Wohnbereichsleitung ist zugleich eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen nach § 71 Abs. 3 SGB XI (verantwortliche Pflegefachkraft) mit über 460 Stunden.

Mehrere Bundesländer bejahen die fachliche Eignung einer Pflegedienstleitung, wenn sie die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 SGB zur Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt:

  • Ausbildung zur Pflegefachkraft +

  • 460 Stunden Weiterbildungsmaßnahme +

  • zwei Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf

Somit kann eine Wohnbereichsleitung bzw. verantwortliche Pflegefachkraft häufig auch als Pflegedienstleitung arbeiten.

Einzelheiten dazu regeln die Vorgaben in den Qualitäts- und Personalverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

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