An einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung kann nach § 71 Abs. 3 SGB XI teilnehmen, wer eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen hat:
· Pflegefachfrau und Pflegefachmann
· Altenpfleger:in
· Gesundheits- und Krankenpfleger:in
· Krankenschwester und Krankenpfleger
· Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
· Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger
· Heilerziehungspfleger:in
· Heilerzieher:in
Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die leider keine Ausnahmen zulässt.