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Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung?

Vor über 4 Monaten aktualisiert

An einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung kann nach § 71 Abs. 3 SGB XI teilnehmen, wer eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen hat:

· Pflegefachfrau und Pflegefachmann

· Altenpfleger:in

· Gesundheits- und Krankenpfleger:in

· Krankenschwester und Krankenpfleger

· Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in

· Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger

· Heilerziehungspfleger:in

· Heilerzieher:in

Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die leider keine Ausnahmen zulässt.

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