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Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung?

Vor über 4 Monaten aktualisiert

An der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung kann teilnehmen, wer über eine abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung zur Fachkraft in den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen, Verwaltung oder Betriebswirtschaft (= kaufmännische Ausbildung) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in diesen Bereichen verfügt.

Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die leider keine Ausnahmen zulässt.

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