An der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung kann teilnehmen, wer über eine abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung zur Fachkraft in den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen, Verwaltung oder Betriebswirtschaft (= kaufmännische Ausbildung) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in diesen Bereichen verfügt.
Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die leider keine Ausnahmen zulässt.