Ja. Mehrere unserer Teilnehmenden absolvieren die Weiterbildung teilweise während der Elternzeit. Dabei sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
Während der Elternzeit kann in der Regel keine Berufserfahrung gesammelt werden. Dies ist bei der Berechnung der 2-jährigen Berufserfahrung zu berücksichtigen, die wir in diesem Blogartikel erläutern.
Die Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung umfassen ein Praktikum (Hospitation). Einzelheiten dazu findest du hier.
Die Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung und Einrichtungsleitung umfassen eine Projektarbeit. Einzelheiten dazu findest du hier.
