An einer Weiterbildung zur Pflegedienstleitung kann teilnehmen, wer die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach §§ 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz besitzt:
· Pflegefachfrau und Pflegefachmann
· Altenpfleger:in
· Gesundheits- und Krankenpfleger:in
· Krankenschwester und Krankenpfleger
· Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
· Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger
Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die leider keine Ausnahmen zulässt.