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Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung?

Vor über 4 Monaten aktualisiert

An einer Weiterbildung zur Pflegedienstleitung kann teilnehmen, wer die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach §§ 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz besitzt:

· Pflegefachfrau und Pflegefachmann

· Altenpfleger:in

· Gesundheits- und Krankenpfleger:in

· Krankenschwester und Krankenpfleger

· Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in

· Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger

Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die leider keine Ausnahmen zulässt.

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