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Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung?
Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung?
Vor über einem Monat aktualisiert

An einer Weiterbildung zur Pflegedienstleitung kann teilnehmen, wer die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach §§ 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz besitzt:

· Pflegefachfrau und Pflegefachmann

· Altenpfleger:in

· Gesundheits- und Krankenpfleger:in

· Krankenschwester und Krankenpfleger

· Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in

· Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger

Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die leider keine Ausnahmen zulässt.

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