Unsere Fernlehrgänge sind für ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), ambulante Betreuungseinrichtungen (Betreuungsdienste) und stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach § 71 Absatz 1 bis 2 SGB XI besonders geeignet. Das sind häufig Einrichtungen für ältere Menschen, aber nicht zwingend. Unsere Lehrunterlagen enthalten vorwiegend Bezüge zur Altenpflege und sind deshalb besonders für die Altenpflege geeignet.
Unsere Fernlehrgänge sind nur bedingt geeignet für stationäre Einrichtungen für medizinische Versorgung und Rehabilitation, Krankenhäuser sowie Räumlichkeiten, bei denen Zwecke des Wohnens und der Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen, da dies keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 SGB XI sind.