Es erfolgt bei unseren Weiterbildungen immer eine Ratenzahlung, weil dies bei Fernunterricht aus Verbraucherschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Abweichung davon ist bei Privatpersonen leider nicht möglich.
Die einzige Ausnahme stellt eine Rechungsstellung an Unternehmen (z.B. Arbeitgebende) dar. Diese können eine Gesamtrechnung über die kompletten Lehrgangskosten von uns erhalten.